Geschäftsbedingungen
1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung der BEAT BUCHER AG als anwendbar erklärt werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der BEAT BUCHER AG schriftlich bestätigt worden sind.
1.2 Alle mündlichen Abmachungen müssen schriftlich bestätigt werden, umbindend zu sein.
1.3 Für Kunden, die unseren OnlineShop benutzen, gelten zusätzlich die speziellen Nutzungsbedingungen des OnlineShops, welche auf www.bbag.ch/agb abgerufen werden können.
1.4 Diese Verkaufsbedingungen sind ab 1.10.1998 gültig.
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung der BEAT BUCHER AG als anwendbar erklärt werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der BEAT BUCHER AG schriftlich bestätigt worden sind.
1.2 Alle mündlichen Abmachungen müssen schriftlich bestätigt werden, umbindend zu sein.
1.3 Für Kunden, die unseren OnlineShop benutzen, gelten zusätzlich die speziellen Nutzungsbedingungen des OnlineShops, welche auf www.bbag.ch/agb abgerufen werden können.
1.4 Diese Verkaufsbedingungen sind ab 1.10.1998 gültig.
2. Preis
Die Preise verstehen sich in CHF = Schweizer Franken. Zur Anwendung kommen die zum Zeitpunkt der Auslieferung der Ware gültigen Listenpreise.
2.1 Alle Preisangaben in Angeboten, Katalogen und Preislisten sind unverbindliche Richtpreise (exkl. MWSt).
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Rechnungen sind vom Besteller innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Weitere Zahlungsbedingungen, wie abweichende Zahlungsfristen, Skonti, Spesen, Steuern und Gebühren, müssen schriftlich vereinbart werden.
3.2 Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
3.3 Ein Annahmeverweigerungsrecht steht dem Besteller nur bei wesentlichen Qualitätsmängeln zu.
3.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der BEAT BUCHER AG das Recht zu, von der Lieferpflicht zurückzutreten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
3.5 Hält der Besteller diese Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.
3.6 Bei wiederholter Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen behält sich die BEAT BUCHER AG vor, die Lieferungen gegen Vorauszahlungen vorzunehmen.
3.7 Abweichende Zahlungsbedingungen bei Objektbeleuchtungen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die BEAT BUCHER AG behält sich das
Eigentum an den Lieferungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
4.2 Der Besteller ist verpflichtet, bei Mass nahmen, die zum Schutz des Eigentums der BEAT BUCHER AG erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er die BEAT BUCHER AG mit dem Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Bestellers, die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss des betreffenden Landesgesetzes vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
4.3 Die BEAT BUCHER AG ist berechtigt, die Lieferungen auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
4.4 Der Besteller darf die Lieferungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferanten sofort davon zu benachrichtigen.
4.5 Verarbeitet oder veräussert der Erwerber die Vorbehaltsware entgegen dieser Vereinbarung, so geht das Eigentum der BEAT BUCHER AG nicht unter, sondern die BEAT BUCHER AG erwirbt Miteigentum an der neuen Sache
5. Versandkosten
5.1 Bei Bestellungen ab CHF 1000.– BruttoWarenwert exkl. MwSt. liefert die BEAT BUCHER AG im Inland frei Haus verpackt.
5.2 Für Lieferungen unter CHF 50.– BruttoWaren wert, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.– erhoben.
5.3 Die Gebühr der vom Kunden verlangten Express oder SpeditionsExpresssendungen gehen voll zu seinen Lasten.
5.4 Bei gestiegenen Frachtkosten behält sich die BEAT BUCHER AG ausdrücklich Änderungen vor.
6. Verpackung
6.1 Die Verpackung wird vom Lieferanten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Ist sie jedoch als Eigentum des Lieferanten bezeichnet worden, muss sie vom Besteller franko an den Abgangsort zurückgeschickt werden.
7. Versand, Transport, Versicherung
7.1 Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind der BEAT BUCHER AG rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
7.2 Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente an den letzten Frachtführer zu richten und von ihm schriftlich bestätigen zu lassen. Die BEAT BUCHER AG ist über die Beanstandungsmeldung an den Frachtführer durch den Besteller zu orientieren.
8. Übergang von Nutzen u. Gefahr
8.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Lieferung durch die BEAT BUCHER AG gegen Dieb stahl, Bruch, Transport, Feuer und Wasserschaden sowie sonstige, versicherbare Risiken versichert.
8.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist die BEAT BUCHER AG verpflichtet, auf
Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
9. Prüfung und Lieferungsannahme
9.1 Der Besteller hat die Lieferungen bei Erhalt zu prüfen und dem Lieferanten allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu melden.
9.2 Erweist sich die Lieferung bei der Abnahme als nicht vertragsgemäss, so hat der Besteller der BEAT BUCHER AG die Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben. Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
9.3 Rücksendungen von bestellkonform gelieferter, einwandfreier Ware bedarf der schriftlicher VorabZustimmung der BEAT BUCHER AG.
Die Ware muss franko angeliefert werden und original verpackt sein.
Bei der Gutschrift solcher Retoursendungen werden die bei der BEAT BUCHER AG dadurch entstandenen Aufwendungen sowie das
Umpacken, Entfernen von Fremdetiketten, die Wareneingangskontrollen usw. in Abzug gebracht.
Retouren ohne Einwilligung werden von der BEAT BUCHER AG nach ihrer Wahl nicht angenommen oder mit einem Einschlag von 70% gutgeschrieben. Für Waren, welche die BEAT BUCHER AG im Lieferwerk extra bestellt hat, also keine Lagerware ist, kann keine Rücknahme erfolgen.
10. Bestellungsausführung
10.1 Bei Abrufbestellungen ist der Besteller verpflichtet, innerhalb der festgesetzten Frist alles bestellte Material zu übernehmen.
10.2 Die Annullierung oder Sistierung von Auf trägen durch den Besteller bedarf der schriftlichen Zustimmung der BEAT BUCHER AG. Bei Annullierungen von Bestellungen müssen, die der BEAT BUCHER AG entstandenen Kosten vergütet werden.
11. Liefertermine
11.1 Lagermässig geführte Waren können innerhalb einer Woche versandt werden. Ein Zwischenverkauf ist vorbehalten. Für alle anderen Waren gilt der Termin auf der Auftragsbestätigung.
11.2 Die von der BEAT BUCHER AG bestätigte Lieferfrist bezieht sich auf das Versanddatum oder das Datum der Bekanntgabe der Versandbereitschaft an den Besteller. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung.
11.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn die von der BEAT BUCHER AG benötigten Angaben des Bestellers fehlen, der Besteller die Angaben nachträglich ändert, wenn Hindernisse (Betriebsstörungen, Unfälle, Streiks) auftreten, die die BEAT BUCHER AG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden konnte und nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind, ungeachtet, ob sie bei der BEAT BUCHER AG, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
11.4 Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens der BEAT BUCHER AG entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung geltend zu machen. Sie beträgt höchstens 4% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäss geliefert werden konnte.
11.5 Der Besteller räumt der BEAT BUCHER AG eine angemessene Frist für die Erbringung einer Ersatzlieferung ein. Wird dem Besteller durch eine Ersatzlieferung ausgeholfen, fällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin.
12. Gewährleistung
12.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.
12.2 Die BEAT BUCHER AG verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers, Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht schadhaft oder unbrauchbar werden, kostenlos zu ersetzen. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und beträgt 6 Monate ab Ersatz. Ersetzte Teile werden Eigentum der BEAT BUCHER AG.
12.3 Der Rücksendung fehlerhafter Ware sind die entsprechenden Lieferschein oder Rechnungskopien beizulegen.
12.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, Missachten von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung sowie infolge anderer Gründe, die die BEAT BUCHER AG nicht zu vertreten hat.
12.5 Für Schäden, welche aus unsachgemäss vorgenommenen Änderungen oder Reparaturen durch den Besteller oder Dritte ohne vorherige Genehmigung durch die BEAT BUCHER AG entstehen, wird die Haftung ausgeschlossen.
12.6 Weitere Ansprüche des Bestellers, ins besondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Waren der BEAT BUCHER AG selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BEAT BUCHER AG, ihrer Mitarbeiter oder Hilfspersonen und in den Fällen, in denen nach dem Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Es gilt auch nicht bei Fehlern und Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
12.7 Alle im Katalog aufgeführten Belastungsangaben sind Richtwerte. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tägerwilen. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Die BEAT BUCHER AG ist jedoch berechtigt, auch an dessen Sitz zu verklagen.
13.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
14. Vorgezogene Recyclinggebühr
14.1 Die Verordnung über die Rücknahme, die Rückgabe und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VRG) wurde um die Gerätekategorien Leuchtmittel und Leuchten ergänzt. Aus diesem Grund erheben Hersteller und Importeure von Leuchtmitteln und Leuchten ab 1. August 2005 einen Entsorgungsbeitrag zur Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung dieser Geräte. Der vorgezogene Entsorgungsbeitrag (VEB) wird in der Folge als vRG als eingebürgerter Begriff bezeichnet.
Erhoben wird der Beitrag auf Niederdruck und Hochdrucklampen und auf Leuchten.
Nicht beitragspflichtig sind Glühlampen und Halogenglühlampen, Starter und Betriebsgeräte werden als Leuchtenkomponenten angesehen und sind als solche Teil einer Leuchte.
Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich respektive unter www.slrs.ch einzusehen.
Leuchtmittel sind mit einem einheitlichen Beitrag (eine Tarifstufe) belegt, Leuchten sind der Komplexität wegen in verschiedene Tarifstufen eingeteilt. Die Tarife sind gesamtschweizerisch einheitlich und unterliegen der vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichten Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV). Das aktuelle Informationsblatt vom 1. Juni 2005 ist unter www.slrs.ch erhältlich.
15. Datenschutz
15.1 Vertraulichkeit: Die Beat Bucher AG als auch die Beat Bucher GmbH hält sich beim Umgang mit Kundendaten an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an diejenigen des Datenschutzgesetzes. Daten und Informationen über Personen werden absolut vertraulich behandelt.
15.2 Webseite: Zur Abwicklung der Bestellungen werden die Adressdaten der Besteller erhoben. Wir speichern diese Daten in ihrer Kundenkartei.
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